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Dieses Bild erschien beim Suchwort "Cemetery", es muss also passen |
Berlin – Die Kritik über Wolfgang Schäubles Vorschlag, das
Renteneintrittsalter auf 70 Jahre anzuheben ist noch nicht verstummt, da
reagiert der Bundesfinanzminister mit einer neuen Idee: bald sollen in
Deutschland Menschen bereits drei Jahre vor ihrem Tod freiwillig ihre letzte
Ruhestätte aufsuchen dürfen.
Das sogenannte FreVoFrG
(Freiwilliges-vorzeitiges-Friedhofsruhen-Gesetz) soll die überlasteten
Rentenkassen entlasten, da Personen, die in ihrem zukünftigem Grab wohnen
deutlich weniger Geld benötigen, als Menschen in Pflegeheimen oder in der
eigenen Wohnung.
Kritiker aus Reihen der Opposition mahnen an, dass es
schwierig sein dürfte, Menschen davon zu überzeugen, bereits zu Lebzeiten auf
einen Friedhof umzusiedeln. Die GroKo setzt hier auf eine große Imagekampagne,
die die Vorteile des sozialverträglichen Vorschlages herausstellen soll.
„Natürlich sind wir uns darüber bewusst, dass diese Maßnahme
erstmal ungewohnt für viele Bürgerinnen und Bürger sein wird,“, so ein Sprecher
des Finanzministeriums. „Doch sind wir überzeugt, dass nach kurzer
Eingewöhnungsphase die Vorzüge dieses Modells für sich sprechen werden. Im
Gegensatz zu traditionellen Todesmodellen können Frühruher zum Beispiel ihren
Sarg selbst wählen und schon mal bequem einliegen, können den Grabstein
aussuchen und sogar die Blumen selbst versorgen. Zudem haben sie die einmalige
Gelegenheit, der eigenen Trauerfeier beizuwohnen und selbst noch ein paar Worte
zu verlieren.“
Auch für die Angehörigen sei es ein sanfter Übergang. Man
könne sich schon eine Weile daran gewöhnen, dass die sterbende Person nicht
mehr da ist, bevor sie wirklich nicht mehr da ist.
Noch müssen Details an dem Gesetzesentwurf geklärt werden,
bevor er eingebracht werden kann. So weist die Antidiskriminierungsstelle
darauf hin, dass Personen mit einer Vorliebe für Feuerbestattungen von diesem
Modell ausgeschlossen würden. Schäuble kündigte an, dass er mehrere Vorschläge für diesen Fall vorlegen will und per Volksentscheid abstimmen lassen möchte: Die Bürgerinnen und Bürger sollen dies an den Urnen entscheiden.
Text: adg
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