Montag, 25. April 2016

Zur Entlastung der Rentenkassen: Freiwillige vorzeitige Friedhofsruhe soll kommen



Dieses Bild erschien beim Suchwort "Cemetery", es muss also passen


Berlin – Die Kritik über Wolfgang Schäubles Vorschlag, das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre anzuheben ist noch nicht verstummt, da reagiert der Bundesfinanzminister mit einer neuen Idee: bald sollen in Deutschland Menschen bereits drei Jahre vor ihrem Tod freiwillig ihre letzte Ruhestätte aufsuchen dürfen.
Das sogenannte FreVoFrG (Freiwilliges-vorzeitiges-Friedhofsruhen-Gesetz) soll die überlasteten Rentenkassen entlasten, da Personen, die in ihrem zukünftigem Grab wohnen deutlich weniger Geld benötigen, als Menschen in Pflegeheimen oder in der eigenen Wohnung.

Kritiker aus Reihen der Opposition mahnen an, dass es schwierig sein dürfte, Menschen davon zu überzeugen, bereits zu Lebzeiten auf einen Friedhof umzusiedeln. Die GroKo setzt hier auf eine große Imagekampagne, die die Vorteile des sozialverträglichen Vorschlages herausstellen soll. 

„Natürlich sind wir uns darüber bewusst, dass diese Maßnahme erstmal ungewohnt für viele Bürgerinnen und Bürger sein wird,“, so ein Sprecher des Finanzministeriums. „Doch sind wir überzeugt, dass nach kurzer Eingewöhnungsphase die Vorzüge dieses Modells für sich sprechen werden. Im Gegensatz zu traditionellen Todesmodellen können Frühruher zum Beispiel ihren Sarg selbst wählen und schon mal bequem einliegen, können den Grabstein aussuchen und sogar die Blumen selbst versorgen. Zudem haben sie die einmalige Gelegenheit, der eigenen Trauerfeier beizuwohnen und selbst noch ein paar Worte zu verlieren.“ 

Auch für die Angehörigen sei es ein sanfter Übergang. Man könne sich schon eine Weile daran gewöhnen, dass die sterbende Person nicht mehr da ist, bevor sie wirklich nicht mehr da ist. 

Noch müssen Details an dem Gesetzesentwurf geklärt werden, bevor er eingebracht werden kann. So weist die Antidiskriminierungsstelle darauf hin, dass Personen mit einer Vorliebe für Feuerbestattungen von diesem Modell ausgeschlossen würden. Schäuble kündigte an, dass er mehrere Vorschläge für diesen Fall vorlegen will und per Volksentscheid abstimmen lassen möchte: Die Bürgerinnen und Bürger sollen dies an den Urnen entscheiden.

Text: adg

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